Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

§1 Allgemeines:

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und werden Inhalt des jeweils abgeschlossenen Vertrages. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres jeweiligen Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Käufer sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung zu Grunde gelegt hat.

1.3 Jedwede Nebenvereinbarung oder Abweichung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

§2 Angebote und Aufträge:

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form verbindlich bezeichnet sind. Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst durch unsere Auftragsbestätigung oder die Auslieferung der Ware zu Stande. Durch einen wirksamen Vertragsabschluss erwirbt der Geschäftspartner das Eigentum am erworbenen Produkt. Das Recht zur Reproduktion des erworbenen Vertragsgegenstandes verbleibt jedenfalls bei WILPA Joachim Paukowitsch. Werden dem Vertragspartner Muster überlassen, so verpflichtet sich dieser, selbige unbeschädigt binnen 2 Monaten bei sonstigem Ersatz zurück zu stellen.

 

§3 Zweifelhafte Zahlungsfähigkeit:

 

3.1 Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen, können wir weitere Leistungen von einer Vorrauszahlung der Ware durch den Käufer abhängig machen. Wir können dem Käufer für die Vorrauszahlung der Ware eine angemessene Frist setzen und vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vorrauszahlung nicht fristgemäß bei uns eingeht; Der Käufer kann anstatt der Vorrauszahlung Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten. Haben wir die Ware bereits ausgeliefert, so wird der Kaufpreis ungeachtet vereinbarter Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig.

 

3.2 Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind unter anderem dann begründet, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder er Zahlungen an uns oder Dritte nicht pünktlich leistet.

§4 Preise

4.1 Unsere Preise gelten „ab Werk“, sofern hier keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Auslieferungen an Kunden sind grundsätzlich erst ab einem bei WILPA zu erfragenden Warenwert frei Haus. Die Verpackungskosten sind nicht im Preis enthalten. Liegen zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichen Lieferdatum mehr als 6 Monate, so gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise.

4.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen und wird in der am Tag der Rechnungslegung gesetzlich geltenden Höhe in der Rechnung gesondert aufgewiesen.
Das Recht zum Abzug eines Skonto bzw. sonstiger Nachlässe bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Um den Zahlungsablauf zu beschleunigen, bitten wir Sie direkt per Banküberweisung oder Kreditkarte per Internet an uns zu bezahlen.

§5 Lieferzeit

5.1 Die im Einzelfall vereinbarte Lieferzeit ergibt sich aus dem in der Auftragsbestätigung jeweils angegebenen Liefertermin. Etwaige Verspätungen, die entweder in die Verantwortung von uns selbst oder in jene unserer Vertrags- bzw. Zulieferungsfirmen fallen, gewähren dem Kunden keinerlei Anspruch auf Schadenersatz. Werden nachträglich schriftlich Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein neuer Liefertermin oder eine neue Lieferfrist zu vereinbaren. Der Vertragspartner haftet jedenfalls dafür, dass der Transport bis an den Lieferort mit den WILPA zur Verfügung stehenden üblichen Auslieferungsmitteln möglich ist. Jene zusätzlichen Auslieferungskosten, die durch die Notwendigkeit der Benützung von Mautstraßen oder Privatstraßen entstehen, gehen jedenfalls zu Lasten des Vertragspartners.

5.2 Ist aus welchen Gründen auch immer die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins nicht möglich, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine angemessene Nachlieferfrist zu setzen. Der Fristenlauf beginnt mit In – Kenntnis – Setzung des Kunden von der Unmöglichkeit der Einhaltung des Liefertermins.

§6 Versand

Der Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Die Versendung bestellter Waren erfolgt mit den allgemein üblichen Transport- bzw. Speditionsunternehmen oder durch Selbsttransport von WILPA und geht die Gefahr für die jeweiligen Waren mit Verlassen unseres Firmensitzes auf den jeweiligen Käufer über. Lieferadresse ist der jeweils vom Käufer im Auftragsschreiben genannte Ort.
Etwaige Änderungen der Lieferadresse müssen uns schriftlich bekannt gegeben werden.

§7 Zahlung

Sämtliche von uns ausgestellten Rechnungen sind mit dem in der jeweiligen Rechnung enthaltenen Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Lagerverkauf, Gebrauchtwaren, Ersatzteilen und Zubehör hat die Zahlung gegen Aushändigung einer Barverkaufsquittung sofort ohne Abzug zu erfolgen. Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an die WILPA Joachim Paukowitsch oder auf ein von diesen ausgegebenes Bankkonto erfolgen. WILPA Joachim Paukowitsch behält sich die Ablehnung von Wechseln ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur Zahlungs halber. Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig. WILPA Joachim Paukowitsch ist berechtigt, trotz möglicherweise anders lautender allgemeiner Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Der Vertragspartner wird in diesen Fällen jeweils über die Art der erfolgten Rechnung informiert. Die Anrechnung getätigter Zahlungen erfolgt in der Art, dass zunächst geleistete Zahlungen auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen sind. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe v. 7,5% über dem Basiszinssatz. Dem Vertragspartner kommen keinerlei Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte zu. Sämtliche Mahn- und Inkassospesen trägt der Vertragspartner.

§8 Gewährleistung/Haftung

8.1 Die Unterschrift des Käufers auf dem Lieferschein bestätigt die Vollständigkeit und Mängelfreiheit der gekauften Ware. Zu einem späteren Zeitpunkt getätigte Reklamationen werden bei entsprechender Unterfertigung des Lieferscheines nicht akzeptiert. Reklamationen betreffend Qualität und Quantität der Ware können bei Nichtunterfertigung des Lieferscheines längstens innerhalb von 8 Tagen schriftlich uns gegenüber geltend gemacht werden. Derartige Reklamationen müssen uns oder einem unserer Mitarbeiter oder direkt dem Hersteller, falls wir nicht erreichbar sind, schriftlich mitgeteilt werden. Reklamationen sind mit der jeweiligen Bestell- und Rechnungsnummer schriftlich bekannt zu geben. USt und Zusatzspesen der Speditionsfirma werden vom jeweiligen Käufer übernommen. Erweist sich eine Reklamation als zu Recht erhoben, so wird zunächst der Preis für Ersatzware berechnet und erfolgt nach Rückgabe des beschädigten Teils die Übermittlung einer Gutschrift an den Käufer. Mangelhafte Leistungen sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch WILPA Joachim Paukowitsch bereit zu halten. Sämtliche in § 8 enthaltenen Bestimmungen gelten nicht für Gebrauchtwaren. Diese werden stets unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert.

8.2 Werden Arbeiten zur Reparatur von Lederwaren in Auftrag gegeben, so verpflichten wir uns zur Durchführung der Reparatur in Anwendung jener Reparaturtechniken, so wie sie dem allgemeinen Stand der Technik entsprechen. Wir leisten keine Gewähr dafür, dass im Zuge unserer Reparaturen an Lederwaren bestehende Fehler oder Mängel vollständig beseitigt werden. Eine Zusage zur Wiederherstellung des ursprünglichen Originalzustandes wird ausdrücklich nicht abgegeben. Bei Reparaturen von Lederwaren wird ausnahmslos sach- und fachgerechtes Bemühen geschuldet, für die Herstellung eines wie auch immer gearteten Erfolges übernehmen wir keine Gewähr. Werden auf Wunsche eines Vertragspartners Restaurierungen an Gegenständen durchgeführt, so ist der Vertragspartner grundsätzlich verpflichtet, Art, Form, Farbe und verwendetes Material im Rahmen des Auftrags gemeinsam mit WILPA Joachim Paukowitsch festzulegen. Erfolgt dieser Wunsch des Kunden nicht, so werden Restaurierungen von WILPA Joachim Paukowitsch nach eigenem Gutdünken und eigenem Stilempfinden vorgenommen und sind vom Vertragspartner jedenfalls zu akzeptieren.

8.3 Schadenersatzansprüche welcher Art auch immer stehen einem Vertragspartner grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit zu. Ein entgangener Gewinn wird nicht ersetzt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des in der Rechnung ausgewiesenen Kaufpreises unser Eigentum. Die Bezahlung einer Konkursquote gilt nicht als „vollständige Bezahlung“ im Sinne dieser Bestimmung. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz erfolgter einmaliger Mahnung nicht nach, so können wir die Herausgabe der gesamten in der jeweiligen Rechnung enthaltenen Ware verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. Wir sind grundsätzlich nach Rückbehalt der Ware zu deren anderweitiger Verwertung befugt. Ein allfälliger Verwertungserlös wird mit unseren offenen Forderungen gegenüber dem mit der Zahlung in Verzug befindlichen Käufer nicht aufgerechnet. Der Vertragspartner verpflichtet sich das Eigentum von WILPA Joachim Paukowitsch entsprechend zu wahren und hat Dritte, stets auf den Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung des Vertragsgegenstandes oder Ausübung eines Unternehmerpfandrechts hat der gepfändete Vertragspartner WILPA Joachim Paukowitsch unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen. Dies unter Beifügung des gerichtlichen Pfändungsprotokolls.

§ 10 Erfüllungsort

Der Erfüllungsort für Zahlungen und Warenlieferungen ist stets unser Firmensitz.

§ 11 Datenverarbeitung

Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer unter Beachtung des Datenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere Speichern oder an den Kreditschutzverband übermitteln, so weit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Käufers an dem Ausschluss der Verarbeitung, insbesondere der Übermittlung dieser Daten, überwiegt.

§ 12 Salvatorische Klausel

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen nicht.

§ 13 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

13.1 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und uns gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich mit Ausnahme des UN-Kaufrechts, auch wenn der Käufer seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland hat.

13.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung des Verkäufers abzutreten.

 

13.3 Gerichtsstand ist das jeweils sachlich zuständige Gericht in St. Pölten. Wir sind jedoch auch zur Klageerhebung am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers berechtigt.

Wilpa
Joachim Paukowitsch

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